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   LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs - 12 Js 3170/19 - 30/19, 25 KLs 30/19   

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LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs - 12 Js 3170/19 - 30/19, 25 KLs 30/19 (https://dejure.org/2020,57268)
LG Essen, Entscheidung vom 17.03.2020 - 25 KLs - 12 Js 3170/19 - 30/19, 25 KLs 30/19 (https://dejure.org/2020,57268)
LG Essen, Entscheidung vom 17. März 2020 - 25 KLs - 12 Js 3170/19 - 30/19, 25 KLs 30/19 (https://dejure.org/2020,57268)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Entscheidend ist vielmehr die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit als ausschlaggebende Kriterien für die Frage, ob wegen der Schwere der Schuld aus erzieherischen Gründen die Verhängung von Jugendstrafe erforderlich ist (BGH, StV 1994, 602, über juris, Rn. 1; BGH, NStZ 2006, 503-505, über juris, Rn. 22) sowie die Tatmotivation in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, NStZ-RR 2013, 291, über juris, Rn. 8).

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGH, NStZ-RR 2013, 291, a.a.O.; BGH, NStZ-RR 2015, 155-156, über juris, Rn. 3).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, dass jedenfalls bei besonderen, mildernden Umständen, wie etwa einer schon zuvor bestehenden (Liebes-)Beziehung und/oder vorherigen, einvernehmlichen sexuellen Handlungen (vgl. BGH, NStZ 2016, 102-103, juris, Rn. 10; BGH, NStZ-RR 2013, 291; BGH, StV 2009, 90-91, juris, Rn. 7-8) oder auch sehr lang zurückliegenden Taten und einem zwischenzeitlich vollzogenen grundlegenden Wandel der Persönlichkeit des Angeklagten (BGH, StV 1993, 531) die Verhängung einer Jugendstrafe gerade unter dem Aspekt der Schwere der Schuld besonderer Prüfung bedarf.

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 457/14

    Verhängung von Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld im Einzelfall);

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Dabei ist bedeutsam, dass die Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld nicht nur dann in Betracht kommen kann, wenn der jugendliche Täter ein Kapitalverbrechen begangen hat (dazu: BGH, NStZ-RR 1998, 317-318, über juris, Rn. 5), sondern auch dann, wenn eine andere besonders schwere Straftat abzuurteilen ist, wozu auch gravierende Sexualdelikte gehören (BGH, NStZ 2016, 102-103, über juris, Rn. 8).

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof mehrfach betont, dass jedenfalls bei besonderen, mildernden Umständen, wie etwa einer schon zuvor bestehenden (Liebes-)Beziehung und/oder vorherigen, einvernehmlichen sexuellen Handlungen (vgl. BGH, NStZ 2016, 102-103, juris, Rn. 10; BGH, NStZ-RR 2013, 291; BGH, StV 2009, 90-91, juris, Rn. 7-8) oder auch sehr lang zurückliegenden Taten und einem zwischenzeitlich vollzogenen grundlegenden Wandel der Persönlichkeit des Angeklagten (BGH, StV 1993, 531) die Verhängung einer Jugendstrafe gerade unter dem Aspekt der Schwere der Schuld besonderer Prüfung bedarf.

  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Dabei müsste sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen nur auf der Aussage einer Belastungszeugin beruhte und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise - jedenfalls in einem wesentlichen Detail bzw. nennenswertem Umfang (konkret dazu: BGHSt 44, 256-258, juris, Rn. 18; BGH, NStZ 2003, 164-165, juris, Rn. 5; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, juris, Rn. 8) - abweichend erinnerte, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssten, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).

    Wäre gar im Falle einer reinen "Aussage gegen Aussage" Konstellation die Aussage des einzigen Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewusst falsch anzusehen, so wären sogar außerhalb der Aussage liegende Indizien für die Richtigkeit der belastenden Angaben im Übrigen erforderlich (BGH, NStZ 2003, 164-165; BGHSt 44, 256-258, juris, Rn. 18).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Dabei müsste sich die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leiten lassen, wonach dann, wenn eine Verurteilung im Wesentlichen nur auf der Aussage einer Belastungszeugin beruhte und diese sich entgegen früheren Vernehmungen teilweise - jedenfalls in einem wesentlichen Detail bzw. nennenswertem Umfang (konkret dazu: BGHSt 44, 256-258, juris, Rn. 18; BGH, NStZ 2003, 164-165, juris, Rn. 5; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, juris, Rn. 8) - abweichend erinnerte, jedenfalls die entscheidenden Teile der bisherigen Aussagen in das Urteil aufgenommen werden müssten, da dann, wenn es an einer umfassenden Darstellung der früheren Angaben der Zeugin z.B. vor der Polizei und in der Hauptverhandlung, fehlt, eine revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 52-53, über juris, Rn. 9-12; BGH, NStZ-RR 2014, 219-220, über juris, Rn. 5-7; BGH, NStZ-RR 2013, 119-120, über juris, Rn. 5-6 und 8; StV 2011, 6-7, über juris, Rn. 7).

    Wäre gar im Falle einer reinen "Aussage gegen Aussage" Konstellation die Aussage des einzigen Belastungszeugen in einem wesentlichen Detail als bewusst falsch anzusehen, so wären sogar außerhalb der Aussage liegende Indizien für die Richtigkeit der belastenden Angaben im Übrigen erforderlich (BGH, NStZ 2003, 164-165; BGHSt 44, 256-258, juris, Rn. 18).

  • BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13

    Subsidiarität der ausschließlich der Erzwingung der sexuellen Handlung dienenden

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Nur dann, wenn der Täter mit der Nötigung - wie hier nicht - ein darüber hinausgehendes Ziel verfolgt oder die Deliktsverwirklichung über die Vollendung des § 177 StGB hinaus andauert, ist Tateinheit gegeben (vgl. Fischer, in: StGB, 67. Aufl., § 177 Rn. 189; BGH, Urteil vom 06.02.2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).

    Dies war jedoch lediglich Mittel und Bestandteil der auf die Erzwingung des Geschlechtsverkehrs gerichteten Nötigung (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).

  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Wenngleich ein "Wiedergutmachungserfolg" nicht zwingende Voraussetzung ist, so muss sich doch das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfinden und sich auf ihn einlassen (BGH NStZ 2006, 275), wobei bei einem schwerwiegenden Sexualdelikt eine entsprechende, zumindest annähernd gelungene Konfliktlösung in der Regel aus tatsächlichen Gründen nur schwer erreichbar sein wird (siehe dazu Urteil des BGH vom 06.02.2008 und BGH NStZ 2002, 646).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Die Nebenklägerin konnte die Entschuldigung des Angeklagten - aus den dargestellten nachvollziehbaren Gründen - nicht annehmen, so dass diese die Entschuldigung des Angeklagten insgesamt nicht als friedensstiftenden Akt akzeptieren konnte, was auch angesichts des gesamten Tatbildes nachvollziehbar ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen "zulasten" des Angeklagten geht (vgl. BGHSt 48, 134-147, juris, Rn. 17).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Wenngleich ein "Wiedergutmachungserfolg" nicht zwingende Voraussetzung ist, so muss sich doch das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfinden und sich auf ihn einlassen (BGH NStZ 2006, 275), wobei bei einem schwerwiegenden Sexualdelikt eine entsprechende, zumindest annähernd gelungene Konfliktlösung in der Regel aus tatsächlichen Gründen nur schwer erreichbar sein wird (siehe dazu Urteil des BGH vom 06.02.2008 und BGH NStZ 2002, 646).
  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Allerdings ist auch eine vollständige Erfüllung z.B. von Ersatzansprüchen nicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Täter-Opfer-Ausgleichs, so dass in Ausnahmefällen sogar schon das ernsthafte Bemühen um umfassenden Ausgleich ausreichend sein kann (siehe dazu Urteil des BGH vom 06.02.2008, Az.: 2 StR 561/07, recherchiert bei juris).
  • BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11

    Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich

    Auszug aus LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19
    Ein Geständnis des Täters - auch in der Hauptverhandlung - wird namentlich bei Taten, durch welche das Opfer psychisch stark belastet wurde, oft Voraussetzung für die Anerkennung eines Ausgleichs sein; es reicht nicht schon als formaler Akt aus; umgekehrt ist selbst die - hier ohnehin nicht konkret in Rede stehende - Annahme eines Schmerzensgeldangebotes nicht stets schon als Bestätigung eines "Ausgleichs" anzusehen, dies gilt namentlich etwa bei einem schwerwiegenden Sexualdelikt (Fischer a.a.O., § 177 Rdnr.10b m.w.N.; NStZ-RR 12, 43).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 544/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (schwerer sexueller Missbrauch;

  • BGH, 09.11.2006 - 4 StR 426/06

    Beweiswürdigung (Darlegungsmängel bei Aussage gegen Aussage); sexueller

  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 33/05

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer

  • BGH, 11.01.2007 - 4 StR 497/06

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (unzureichende Beweiswürdigung bei Aussage

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BGH, 26.08.1994 - 3 StR 173/94
  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 53/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen bei

  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

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